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Adidas verliert Markenschutz

Jeder kennt sie – die drei diagonalen Streifen auf Sportartikeln (vgl. Abb. 1). Dafür genießt Adidas seit Jahren markenrechtlichen Schutz. Daneben hat Adidas eine weitere Bildmarke angemeldet: drei senkrecht aneinander gereihte schwarze Streifen auf weißem Hintergrund (vgl. Abb. 2). Doch diese Ausgestaltung sei nicht typisch für Adidas-Produkte, meinte das Unternehmen Shoe Branding Europe. Daher beantragte es die Löschung der Bildmarke (Abb. 2) wegen fehlender Unterscheidungskraft. Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) folgte dieser Rechtsansicht und löschte die Marke. Das wollte sich Adidas nicht gefallen lassen und bekämpfte die Löschung vor dem Europäischen Gericht (EuG). Doch das EuG bestätigte nun die Rechtsansicht des EUIPO.

Eine der Hauptfunktionen einer Marke ist die Herkunftsfunktion. Verbraucher sollen erkennen, aus welchem Unternehmen die angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen stammen. Dafür muss die Marke unterscheidungskräftig, d.h. originell bzw. individuell, sein. Fehlt es einem Zeichen an der Unterscheidungskraft, kann es trotzdem als Marke registriert werden bzw. bleiben. Und zwar dann, wenn es Verkehrsgeltung genießt (nämlich, wenn Verbraucher das Zeichen als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen bzw. dessen Waren sehen).

Dass es drei senkrecht aneinander gereihten schwarzen Streifen auf weißem Hintergrund an der Unterscheidungskraft fehlt, ist offensichtlich. Daher hat Adidas versucht, die Verkehrsgeltung der Bildmarke (Abb. 2) nachzuweisen. Doch das ist nicht gelungen. Verbraucher verbinden zwar eine „drei-Streifen-Marke“ mit den Adidas-Produkten. Aber eben nicht die Bildmarke, die Gegenstand der Verfahren war (Abb. 2), sondern jene Marke, mit der Adidas seine Produkte tatsächlich seit Jahren kennzeichnet (Abb. 1). Für dieses Zeichen hat Adidas nach wie vor europaweiten Markenschutz.

Abbildung 1:

Abbildung 2:
Möchten Sie eine Marke anmelden und sind sich nicht sicher, ob das Zeichen ausreichend unterscheidungskräftig ist? Wir stehen für die Klärung derartiger Fragen und alle weiteren Fragen zum Thema Markenrecht jederzeit gern zur Verfügung. Wenden Sie sich an Dr. Thomas Höhne (thomas.hoehne@h-i-p.at) oder Mag. Alina Alavi Kia (alina.alavikia@h-i-p.at) oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter (01) 521 75-31.