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FAQ

Was ist eine Marke?
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Wie erwirbt man ein
Markenrecht?
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Was ist eine Unionsmarke?
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Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Zeichen (Wort, Bild, etc.), das sich grafisch darstellen lässt und grundsätzlich geeignet ist, Waren und Dienstleistungen von anderen Waren und Dienstleistungen zu unterscheiden. Es gibt unterschiedliche Arten von Marken. Individualmarken (Wort-, Bild-, Wortbildmarken) kennzeichnen die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens bzw. einer natürlichen Person. Für Verbände empfiehlt sich die Anmeldung einer Verbandsmarke (bzw. Unionskollektivmarke); diese dient der Kennzeichnung der von den Verbandsmitgliedern im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Geschäftsverkehr angebotenen Waren oder Dienstleistungen. Im Unterschied zu Individual- und Verbandsmarken dient eine Gewährleistungsmarke dazu, Waren und Dienstleistungen mit konkreten Eigenschaften von solchen Waren und Dienstleistungen zu unterscheiden, die diese Eigenschaften nicht aufweisen.

Für die Registrierung von österreichischen Marken und die Weiterleitung von Anmeldungen von internationalen Marken ist das Österreichische Patentamt, 1200 Wien, Dresdner Straße 87, zuständig. Unionsmarken (das sind Marken mit EU-weit einheitlichem Schutz) werden direkt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), Alicante, Spanien, angemeldet.

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Wie erwirbt man ein
Markenrecht?

Markenrechte entstehen durch Eintragung in Markenregister. Österreichische Marken werden beim Österreichischen Patentamt angemeldet und eingetragen, das auch Anmeldungen für sogenannte „internationale Registrierungen“ entgegennimmt und an die WIPO in Genf weiterleitet.

Die Anmeldung von Unionsmarken (Markenrechtsschutz in der ganzen EU) und Unionsgewährleistungsmarken (ab 1.10.2017) erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante.

Marken werden immer für bestimmte Waren und Dienstleistungen geschützt. Einer Anmeldung ist daher ein Verzeichnis aller Klassen von Waren und Dienstleistungen (Waren- und Dienstleistungsverzeichnis) anzuschließen, für die die Marke bestimmt ist. Bei internationalen Registrierungen ist das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ins Englische, Französische oder Spanische zu übersetzen. Auch das erledigt unsere Kanzlei gerne für Sie.

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Was ist eine Unionsmarke?

Eine Unionsmarke genießt einheitlichen Schutz in allen – derzeit 28 – Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Ihre Anmeldung erfolgt direkt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Anders als bei der internationalen Marke ist eine nationale Markenanmeldung als „Basismarke“ nicht Voraussetzung. Die Unionsmarke bietet relativ kostengünstig EU-weiten Schutz. Der größte Nachteil einer Unionsmarke ist, dass sie nur für die gesamte EU oder gar nicht gilt – gibt es ein Schutzhindernis in auch nur einem Land oder Teilgebiet der EU, verhindert dies die Eintragung als Ganzes und nicht nur für das Land, in dem das Hindernis besteht. In einem solchen Fall gibt es zwar unter Umständen die Möglichkeit einer Umwandlung in nationale Anmeldungen und damit die Möglichkeit, den Zeitrang zu wahren, die Kosten der Anmeldung sind damit aber verloren.

Was ist eine internationale
Marke?
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Wann ist die Anmeldung einer Gewährleistungsmarke zu empfehlen?
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Für welche Länder soll ich meine Marke anmelden?
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Was ist eine internationale
Marke?

Markenschutz besteht grundsätzlich nur in den Staaten, in denen die Marke angemeldet und registriert wurde. Durch eine sogenannte internationale Registrierung können Sie aber  in einem einzigen Schritt Markenschutz in  den Vertragsstaaten des Madrider Markenabkommens bzw. des Protokolls zum Madrider Markenabkommen erwerben. Außer Österreich sind das derzeit 80 Staaten, zu denen die wichtigsten Industrienationen gehören, neben fast allen EU-Staaten zum Beispiel auch Australien, China, Japan, Korea, die russische Föderation und die USA. Seit dem 1. Oktober 2004 können Sie über eine internationale Marke auch die Europäische Union benennen und eine Unionsmarke registrieren.

Voraussetzung für die internationale Registrierung ist eine nationale „Basismarke“. Sofern Sie in Österreich tätig sind oder Ihr Unternehmen in Österreich ansässig ist, wird das in der Regel eine österreichische Marke sein. Es kann aber auch eine Unionsmarke Basismarke sein. Die internationale Marke wird bei der WIPO (Weltorganisation für Geistiges Eigentum) registriert und Sie erhalten eine Registrierungsurkunde. Der Markenschutz der internationalen Marke erstreckt sich aber effektiv nur auf jene Staaten, in denen die Marke von den nationalen Patentämtern in der Folge auch tatsächlich akzeptiert wird.

Der Vorteil der internationalen Registrierung liegt für Sie darin, dass sowohl die Anmeldung als auch die  Verwaltung eines „Bündels von Markenrechten“ zentral und vereinfacht über das internationale Büro der WIPO erfolgt, und dies in einer einzigen Sprache (Englisch, Spanisch oder Französisch). Wir vertreten Sie gerne vor der WIPO. Nur für den Fall, dass es in einem Land zu Problemen kommt, benötigen Sie in diesem Land zusätzlich auch einen nationalen Vertreter.

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Wann ist die Anmeldung einer Gewährleistungsmarke zu empfehlen?

Möchten Sie Ihre Marke als „Gütesiegel“ verwenden, empfiehlt sich die Anmeldung einer Gewährleistungsmarke. Diese Markenart garantiert nämlich eine bestimmte Qualität der mit der Marke angebotenen Waren und Dienstleistungen. Eine Gewährleistungsmarke kann nur unter gewissen Voraussetzungen angemeldet werden. Wenn Sie abklären möchten, ob in Ihrem Fall die Anmeldung einer Gewährleistungsmarke sinnvoll ist, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Für welche Länder soll ich meine Marke anmelden?

Eine Marke ist nur in den Ländern geschützt, für die sie angemeldet wurde. Daher sollte die Marke für jene Länder angemeldet werden, in denen der zukünftige Markeninhaber seine Waren und Dienstleistungen vertreibt oder in denen er sie künftig vertreiben möchte.

Welche Kennzeichen gibt es
neben der Marke?
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Wie stelle ich fest, ob mein Wunschzeichen schon von
jemand anderem registriert ist?
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Wie hoch sind die Anmeldegebühren?
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Welche Kennzeichen gibt es
neben der Marke?

 

– Name
– Firma
– Ausstattung (z.B. von Waren, Verpackungen, als Hinweis auf ein Unternehmen),
– Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung, (wie z.B. Rochus Apotheke, Dorf Alm, Hirschenwirt),
– Titel (eines Druckwerks, Films, etc.).
– Domains können ebenfalls Kennzeichenfunktion haben.

Auch diese Zeichen können mit einer jüngeren Marke kollidieren.

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Wie stelle ich fest, ob mein Wunschzeichen schon von
jemand anderem registriert ist?

Sie können durch telefonische Anfrage beim Österreichischen Patentamt (Tel. 01/53424) in Erfahrung bringen, ob ein mit Ihrem Wunschzeichen identes Zeichen in Österreich bereits als Marke registriert ist, und gegebenenfalls, für welche Waren und Dienstleistungen. Vor allem bei Wortmarken und Wort-Bild-Marken kann Ihnen auch eine Suche in einer Internet-Suchmaschine des Österreichischen Patentamtes bzw. des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum erste Aufschlüsse über die Verfügbarkeit des gewünschten Zeichens und dessen Verwendung geben. Selbstverständlich übernehmen auch wir diese Recherche-Arbeit gerne für Sie.

Die Benutzung des gewünschten Zeichens ist aber nur dann rechtlich unbedenklich, wenn nicht nur kein identes, sondern auch kein verwechselbar ähnliches Zeichen als Marke registriert oder auf sonstige Art (etwa aufgrund eines hohen Bekanntheitsgrads) geschützt ist. Bevor Sie die Benützung des gewünschten Kennzeichens aufnehmen, sollten Sie daher vorsichtshalber jedenfalls eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen (lassen), um zu überprüfen, ob ein verwechselbar ähnliches Zeichen als Marke registriert ist. Falls Sie uns mit der Markenanmeldung beauftragen, sind eine erste Markenrecherche und die rechtliche Beurteilung des Rechercheergebnisses bereits in unserem Pauschalhonorar enthalten.

Sollten Sie sich nach der Ähnlichkeitsrecherche gegen die Markenanmeldung durch uns entscheiden, verrechnen wir unsere bis dahin erbrachten Leistungen auf Stundensatzbasis, maximal jedoch EUR 500,00 (zuzüglich 20% USt.).

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Wie hoch sind die Anmeldegebühren?

Österreichische Marken: EUR 280,00 für die Anmeldung und Registrierung einer Individualmarke in bis zu drei Klassen; EUR 464,00 für die Anmeldung und Registrierung einer Verbands- oder Gewährleistungsmarke in bis zu drei Klassen; jede weitere Klasse kommt auf EUR 75,00.

Unionsmarken: EUR 850,00 für die Anmeldung und Registrierung in einer Klasse; EUR 1.500,00 für die Anmeldung und Registrierung einer Unionsgewährleistungsmarke in einer Klasse; die zweite Klasse kommt auf EUR 50,00; jede weitere Klasse kommt auf EUR 150,00.

Internationale Registrierung: Bei einer österreichischen Marke als „Basismarke“ fallen Markenamtsgebühren von EUR 141,00 für die Weiterleitung des Gesuchs um Schutzerstreckung an die WIPO nach Genf an. Bei einer Unionsmarke als „Basismarke“ fallen Weiterleitungsgebühren in Höhe von EUR 300,00 an.

Hinzu kommen die folgenden Gebühren der WIPO (alle WIPO-Gebühren sind Gebühren in Schweizer Franken): Grundgebühr von SFR 653,00 (bei farbigen Wortbild- oder Bildmarken SFR 903,00) für eine internationale Registrierung in bis zu drei Klassen, zusätzlich SFR 100,00 für jede weitere Klasse. Bei Anwendbarkeit des Madrider Abkommens sind weitere SFR 100,00 pro Staat, für den die Markenanmeldung begehrt wird, zu bezahlen. Bei Anwendbarkeit des Madrider Protokolls wird von vielen Staaten eine sogenannte „Individualgebühr“ verlangt, die von Staat zu Staat verschieden ist und auch wesentlich höher sein kann.

Mit welchem Rechtsanwaltshonorar muss ich für die Markenanmeldung rechnen?
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Was ist der Unterschied zwischen dem Standard-Verfahren und dem Fast-Track-Verfahren?
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Wie lange ist die Marke
geschützt?
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Mit welchem Rechtsanwaltshonorar muss ich für die Markenanmeldung rechnen?

Wir verrechnen für die Anmeldung einer Marke ein Pauschalhonorar, mit dem sämtliche von uns im Zusammenhang mit der Betreuung des Anmeldeverfahrens erbrachten Dienstleistungen abgegolten sind.

Österreichische Marke: EUR 950,00 (netto) für Individualmarken; EUR 1.050,00 (netto) für Verbands- oder Gewährleistungsmarken

Unionsmarke: EUR 1.250,00 (netto) für Individualmarken; EUR 1.350,00 (netto) für Verbands- oder Gewährleistungsmarken

Internationale Marke (Anmeldung der österreichischen Basismarke plus Schutzerstreckung auf bis zu drei Länder): EUR 1.350,00 (netto) für Individualmarken; EUR 1.550,00 (netto) für Verbands- oder Gewährleistungsmarken

Wenn Sie Ihre Marke in mehr als drei Ländern anmelden oder gleich mehrere Marken anmelden wollen, vereinbaren wir für unsere Tätigkeit im Einzelfall ein Pauschalhonorar.

Für Organisationen im gemeinnützigen Bereich bieten wir im Einzelfall zu vereinbarende, reduzierte Pauschalhonorare an.

Wird über Markenrechte (während oder nach dem Anmeldeverfahren) gestritten, so geben wir Ihnen einen auf den konkreten Fall bezogenen Kostenüberblick.

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Was ist der Unterschied zwischen dem Standard-Verfahren und dem Fast-Track-Verfahren?

Wird eine Marke im Standard-Verfahren angemeldet, stellt das Österreichische Patentamt (ÖPA) die Registrierungsbestätigung nach drei bis vier Monaten aus, beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) dauert das ca. drei bis sechs Monate. Wird die Marke im Fast-Track-Verfahren angemeldet, erhält man nach ca. 14 Tagen die Registrierungsbestätigung vom ÖPA und nach ca. einem bis drei Monaten die Registrierungsbestätigung vom EUIPO. Das Fast-Track-Verfahren ist also deutlich schneller. Der Nachteil ist aber, dass man kein individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bei der Anmeldung angeben kann. Hier gibt es nur die Möglichkeit vom Amt vorgegebene Waren und Dienstleistungen auszuwählen.

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Wie lange ist die Marke
geschützt?

Marken können grundsätzlich beliebig lange geschützt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Schutzdauergebühren rechtzeitig bezahlt werden, und dass die Marke jedenfalls innerhalb von fünf Jahren benützt wird. Die Schutzdauer einer nationalen Marke endet zunächst zehn Jahre nach der Registrierung. Gegen Zahlung einer Erneuerungsgebühr kann die Schutzdauer immer wieder um zehn Jahre verlängert werden. Die erste Schutzdauer einer Unionsmarke (sowie nationaler Markenrechte in vielen Ländern) endet zehn Jahre nach dem Anmeldedatum, jene von internationalen Marken grundsätzlich zehn Jahre nach der Registrierung.

Ist meine Marke nach der Eintragung jedenfalls für zehn Jahre geschützt?
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Wozu ist der Inhaber einer
Marke berechtigt?
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Welche Art der Benutzung kann eine Marke verletzen?
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Ist meine Marke nach der Eintragung jedenfalls für zehn Jahre geschützt?

Grundsätzlich ja, aber: Der Markeninhaber hat seine Marke vor Ablauf von fünf Jahren ab Eintragung der Marke für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, tatsächlich zu benutzen. Tut er das nicht, kann jedermann erfolgreich die Löschung der Marke wegen Nichtbenutzung beantragen. Wenn Sie Zweifel daran haben, ob Sie Ihre Marke ausreichend benutzen, stehen wir Ihnen zur Abklärung gern zur Verfügung.

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Wozu ist der Inhaber einer
Marke berechtigt?

Der Markeninhaber kann Dritte vom Gebrauch eines jüngeren gleichen oder ähnlichen Zeichens für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen ausschließen. Gegenüber den Inhabern älterer Marken oder anderer Kennzeichen ändert sich durch die Markenanmeldung und Registrierung jedoch grundsätzlich nichts. Daher sollten Sie uns vor der Markenanmeldung mit einer Markenrecherche beauftragen.

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Welche Art der Benutzung kann eine Marke verletzen?

Eine Marke wird in der Regel nur durch die kennzeichenmäßige Verwendung eines gleichen oder ähnlichen Zeichens für gleiche oder ähnliche Waren verletzt. Dazu gehören insbesondere folgende Arten der Benutzung:

· Das Anbringen eines Zeichens auf Waren, deren Verpackung oder sonstiger Aufmachung, oder auf Gegenständen, an denen eine Dienstleistung ausgeführt werden soll.

· Das Anbieten oder in Verkehr bringen von Waren unter dem Zeichen; auch der Besitz von gekennzeichneten Waren zu den genannten Zwecken genügt.

· Die Einfuhr und Ausfuhr von Waren unter dem Zeichen.

· Die Verwendung des Zeichens in der Werbung oder in sonstigen Ankündigungen und in Geschäftspapieren, Visitenkarten, Bestellscheinen, Rechnungen oder auf einer Website.

Welche rechtlichen Folgen hat
eine Markenrechtsverletzung?
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Sind Markenrechte übertragbar?
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Ich habe eine Zahlungsaufforderung von einem Markenamt erhalten – soll ich das Geld bezahlen?
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Welche rechtlichen Folgen hat
eine Markenrechtsverletzung?

Der in seinen Rechten Verletzte hat Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, angemessenes Entgelt, Rechnungslegung und (bei schuldhafter Verletzung) auf Schadenersatz. Er kann die Verletzung auch strafrechtlich (als Privatanklagedelikt) verfolgen und hat, sofern ein berechtigtes Interesse, etwa an der Aufklärung des betroffenen Publikums, besteht, ein Recht zur Veröffentlichung des Urteils auf Kosten des Verletzers.

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Sind Markenrechte übertragbar?

Der Markeninhaber kann einerseits das gesamte Markenrecht frei übertragen. Andererseits kann er einem anderen die ausschließliche oder nicht ausschließliche Erlaubnis erteilen, seine Marke zu benützen (Lizenz).

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Ich habe eine Zahlungsaufforderung von einem Markenamt erhalten – soll ich das Geld bezahlen?

Unseriöse Unternehmen senden Inhabern neu angemeldeter Marken oft Zahlungsaufforderungen und behaupten, für den Eintrag in ein bestimmtes Register müsse noch eine Gebühr bezahlt werden. Dabei handelt es sich um den Versuch, Markeninhaber zum Abschluss eines kostspieligen Vertrags zu bewegen. Diese Register stehen in keinem Zusammenhang mit den offiziellen Registern der Markenämter. Sollten Sie eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, wenden Sie sich im Zweifel an uns.